unsere Konditionen
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Wir freuen uns, dass Sie sich für einen Aufenthalt in der POLARCTIS Lodge entschieden haben und danken Ihnen für Ihr Vertrauen.
1.Vertragsabschluss
1.1 Mit der Entgegennahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Buchung kommt zwischen Ihnen und POLARCTIS AB ein Vertrag zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag (einschliesslich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen) für Sie und POLARCTIS AB wirksam. Wir möchten Sie deshalb bitten, die nachfolgenden Bestimmungen sorgfältig zu lesen.
1.2 Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden keine Anwendung auf Flugtickets und Mietwagen. Bei diesen gelten die allgemeinen Transport- und Reisebedingungen der verantwortlichen Transportgesellschaften.
2. Preise und Zahlungsbedingungen
2.1 Preis
Der von Ihnen zu bezahlende Preis ergibt sich aus dem POLARCTIS AB Angebot bzw. aus Ihrer Buchungsbestätigung. Falls nicht speziell erwähnt, verstehen sich Preise pro Person in Schwedischen Kronen.
2.2 Anzahlung und Restzahlung
Bei definitiver Buchung ist gleichzeitig eine Anzahlung von 30% des vereinbarten Arrangementpreises zu leisten. Die Restzahlung ist 45 Tage vor Abreise fällig. Nicht rechtzeitige Zahlung berechtigt POLARCTIS AB, die Leistung zu verweigern und die Annullierungskosten gemäss Ziff. 3 geltend zu machen.
2.3 Kurzfristige Buchung
Buchen Sie Ihre Reise weniger als 30 Tage vor Abreise, so ist bei Erhalt der Buchungsbestätigung der gesamte Rechnungsbetrag zu bezahlen.
2.4 Preiserhöhung
In Ausnahmefällen ist es möglich, dass die im POLARCTIS AB Angebot angegebenen Preise nachträglich erhöht werden müssen. Solche Preiserhöhungen können sich ergeben aus:
a) Wechselkursänderungen
b) staatlich verfügten Preiserhöhungen (z.B. Mehrwertsteuer).
Falls POLARCTIS AB die im Angebot angegeben Preise aus den oben genannten Gründen erhöhen muss, wird Ihnen diese Preiserhöhung bis spätestens 3 Wochen vor Abreise bekanntgegeben. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% des gebuchten Arrangementpreises, so haben Sie das Recht, innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. POLARCTIS AB wird Ihnen in diesem Fall den bereits bezahlten Reisepreis zurückerstatten.
3. Rücktrittsbedingungen und Änderungen
3.1 Mitteilung an POLARCTIS AB
Wenn Sie die Reise absagen (annullieren) oder eine Änderung oder Umbuchung Ihrer gebuchten Reise wünschen, müssen Sie dies uns persönlich oder schriftlich mitteilen. Sie tragen die Beweispflicht der erfolgten Annullation. Die bereits erhaltene Buchungsbestätigung ist ab dem gleichen Zeitpunkt nichtig.
3.2. Annullierungskosten
Bei einem Rücktritt vom Vertrag durch Sie verrechnen wir Ihnen folgende Annullierungsgebühren auf Ihr Arrangement:
- bis 91 Tage vor Reiseantritt 10%
- 90-61 Tage vor Reiseantritt 30%
- 60-31 Tage vor Reiseantritt 50%
- 30-16 Tage vor Reiseantritt 80%
- 15-1 Tag vor Reiseantritt 100%
- Fernbleiben ohne Abmeldung 100%
Massgebend zur Berechnung des Annullierungs- oder Änderungsdatums ist das Eintreffen Ihrer Erklärung bei POLARCTIS AB. Bei Annullationen an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend.
3.3 Annullierungskosten-Versicherung
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Annullierungskosten-Versicherung bei Ihrer Versicherungsgesellschaft.
3.4 Ersatzperson
Können Sie Ihre Reise nicht antreten, so ist POLARCTIS AB bereit, eine Ersatzperson an Ihrer Stelle zu akzeptieren. Diese Ersatzperson muss sich jedoch bereit erklären, Ihr Reisearrangement unter den gleichen Bedingungen anzutreten, die Sie mit uns vereinbart haben. Sie hat ausserdem den speziellen Reiseerfordernissen (Pass, Impfvorschriften) zu genügen, und es dürfen ihrer Teilnahme keine gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Anordnungen entgegenstehen. Die Bearbeitungsgebühren und allfällig entstehenden Mehrkosten sind durch Sie und die Ersatzperson zu übernehmen. Sie und die Ersatzperson haften solidarisch für die Bezahlung des Preises und die sich ergebenden Mehrkosten. Benennen Sie die Ersatzperson zu spät oder ist ihr aus einem der obengenannten Gründe die Teilnahme an der Reise nicht möglich, so gilt Ihre Reiseabsage als Annullierung (Ziff. 3.2).
4. Pflichten des Mieters eines Gästehauses
Das Mietobjekt ist sorgfältig zu gebrauchen. Dabei soll auch Rücksicht auf Nachbarn und die Umwelt usw. genommen werden. Die Reinigung der Kücheneinrichtungen, des Geschirrs und Bestecks ist Sache des Mieters (und nicht in der Endreinigung inbegriffen). Verursacht der Mieter oder Mitbenützer einen Schaden, ist dieser unverzüglich POLARCTIS AB zu melden. Der Mieter haftet für allfällige von ihm oder den Mitbenützern verursachten Schäden, es sei denn, sie können ihr Nichtverschulden beweisen. Gleiches gilt, wenn das Haus nicht an die Nachmieter übergeben werden kann.
5. Belegung
Das Mietobjekt darf nur mit der vorgesehenen Anzahl Personen belegt werden (Kinder und Kleinkinder inbegriffen). Zusätzliche Personen können von POLARCTIS AB abgewiesen oder gesondert in Rechnung gestellt werden.
6. Haftung
6.1 Allgemein
POLARCTIS AB vergütet Ihnen bei nachweislichen Minderleistungen die Differenz zum Wert der vereinbarten Leistungen, soweit es POLARCTIS AB nicht möglich war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen, und uns an der Minderleistung ein Verschulden trifft.
6.2 Haftungsbeschränkung
Sollten auf die Leistungen von POLARCTIS AB internationale Abkommen oder nationale Gesetze zur Anwendung gelangen, welche die Haftung weiter beschränken oder ausschliessen, so gelten diese internationalen Abkommen oder nationalen Gesetze.
6.3 Haftungsausschlüsse
POLARCTIS AB haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:
a) auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise
b) auf unvorhersehbare oder unabwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen nicht beteiligt ist
c) auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches POLARCTIS AB oder Leistungsträger trotz aller gebotenen Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnten
d) schlechte Wetterverhältnisse
e) Schäden und Verluste infolge Einbruchdiebstahls.
6.4 Personenschäden
Für Personenschäden, Tod, Körperverletzungen usw. während des Aufenthaltes übernimmt POLARCTIS AB die Haftung nur, sofern diese Schäden von POLARCTIS AB schuldhaft verursacht worden sind. Vorbehalten bleiben internationale Abkommen und nationale Gesetze (siehe Ziff. 4.2).
6.5 Versicherung
Wir möchten Ihnen in jedem Fall empfehlen, vor Reiseantritt eine Reiseversicherung sowie eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen, sofern Sie entsprechende Versicherungen nicht bereits in genügendem Deckungsumfang abgeschlossen haben.
7. Beanstandungen / Schadenersatz
7.1 Mängel des Arrangements
Sollten Sie während Ihres Aufenthaltes Beanstandungen haben oder einen Schaden erleiden, so müssen Sie dies unverzüglich der POLARCTIS AB bekanntgeben. Dies ist eine notwendige Voraussetzung für die spätere Geltendmachung Ihrer Ersatzansprüche und ermöglicht ausserdem, in den meisten Fällen, für Abhilfe zu sorgen.
7.2 Abhilfe und Mängelbestätigung
Sofern innert 48 Stunden keine Abhilfe möglich ist und es sich um schwerwiegende Mängel handelt, sind Sie berechtigt, selber für Abhilfe zu sorgen. Die dadurch entstehenden Kosten werden Ihnen durch POLARCTIS AB gegen Beleg ersetzt. Voraussetzung jeglicher Geltendmachung von Ersatzansprüchen ist aber, dass Sie die Mängel schriftlich von POLARCTIS AB bestätigen lassen. Um Schwierigkeiten bei der Schadenregulierung zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, sich in jedem Fall vor dem Treffen einer Entscheidung mit POLARCTIS AB in Verbindung zu setzen, um das weitere Vorgehen zu vereinbaren.
7.3 Anmeldung von Forderungen
Ihre Beanstandungen müssen Sie POLARCTIS AB bis spätestens 30 Tage nach dem vertraglich vorgesehenen Ende des Aufenthaltes schriftlich einreichen. Halten Sie diese Bedingungen nicht ein, so erlischt jeder Schadenersatzanspruch.
8. Programmänderungen
8.1 POLARCTIS AB behält sich auch in Ihrem Interesse vor, Programme oder einzelne vereinbarte Leistungen nach Beginn Ihres Aufenthaltes zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände es erfordern. Dies kann namentlich der Fall sein, wenn die Änderungen auf höhere Gewalt, behördliche Massnahmen und Verspätungen von Dritten, für die POLARCTIS AB nicht einzustehen hat, zurückzuführen sind. Selbstverständlich bemühen wir uns, Sie so früh wie möglich über solche Änderungen zu informieren.
8.2 Minderwert des Arrangements
Muss POLARCTIS AB ein von Ihnen bereits angetretenes Arrangement ändern, so dass ein objektiver Minderwert zur ursprünglich vereinbarten Leistung entsteht, erhalten Sie von POLARCTIS AB eine Rückvergütung, sofern es sich nicht um Umstände handelt, für die wir nach Ziff. 8.1 nicht einzustehen haben.
9. Nichtdurchführung einer Reise
9.1 POLARCTIS AB ist berechtigt, die Reise abzusagen, wenn Sie durch Handlungen oder Unterlassungen dazu berechtigten Anlass geben. In diesem Fall werden Ihnen die Annullierungskosten analog Ziff. 3.2 verrechnet.
9.2 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, behördliche Massnahmen oder Streiks können POLARCTIS AB zwingen, das Arrangement abzusagen. In einem solchen Fall bemühen wir uns, Sie so rasch als möglich zu orientieren. Sie haben Anrecht auf Rückerstattung des Reisepreises. Weitergehende Forderungen sind ausgeschlossen.
10. Einreise- und Gesundheitsvorschriften
Die Reisenden sind selber für die Einhaltung der Einreise- und Gesundheitsvorschriften verantwortlich. Überprüfen Sie vor Abreise, ob Sie alle notwendigen Dokumente auf sich tragen. POLARCTIS AB möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass bei einer allfälligen Einreiseverweigerung evtl. zusätzliche Rückreisekosten von Ihnen zu übernehmen sind.
11. Ombudsman
Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollten Sie an den unabhängigen Ombudsman für das Reisegewerbe gelangen. Der Obudsman ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und POLARCTIS AB eine faire und ausgewogene Einigung zu erzielen.
12. Anwendbares Recht und GerichtsstandAuf die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und POLARCTIS AB ist schwedisches Recht anwendbar. Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist Överkalix, Schweden.